WAHLENKARTEN

Allgemeine Informationen zur Ausstellung einer Wahlkarte

Mündlich (persönlich):

• Seit Ausschreibung der Gemeinderatswahlen 2025 bis zum Freitag, 21. März 2025, 12 Uhr (2. Tag vor der Wahl). Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist nicht zulässig!

Schriftlich:

• bis zum Freitag, 21. März 2025, 12 Uhr (2. Tag vor der Wahl), wenn eine persönliche Übergabe der
   Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.


Bitte bringen Sie zur Antragsstellung einen amtlichen Lichtbildausweis mit !

Zu beachten: Die Beantragung der Wahlkarte hat ausnahmslos durch die wahlberechtigte Person selbst und nicht durch Dritte zu erfolgen! Eine Beantragung durch Angehörige, Erziehungsberechtigte oder andere Nahestehende ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig! Ebenso unzulässig ist eine Beantragung durch einen Erwachsenenvertreter (vormals Sachwalter).